Ablauf & Ersttermin
1. Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Beispielweise kann auf dieser “10x 45Min Einzelphysiotherapie” angeführt sein.
2. Diese Verordnung muss vor Behandlungsbeginn chefärztlich von ihrer Krankenkasse bewilligt werden um eine Kostenrückerstattung zu erhalten.
3. Nach Behandlungsende können Sie die von uns erhaltene Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung laut deren Tarifsätze einreichen.
Was benötige ich bei meinem ersten Termin?
WICHTIG - Terminabsagen: Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine für Sie reserviert sind und in voller Höhe in Rechnung gestellt werden sofern Sie nicht bis 24 Stunden davor abgesagt wurden.
Kontinuierliche Therapie: Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen. Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung nötig, wenn Sie eine kontinuierliche Therapie wünschen.Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter AGBs.
Hier kommen Sie zurück zur Kostenrückerstattung.